Sie entsenden Mitarbeiter nach Japan oder planen dies in der Zukunft? Dabei geht es Ihnen nicht um mehrjährige Expat- Aufenthalte, sondern um kurzzeitige Entsendungen für Montage- oder Reparaturarbeiten, für Messen, aber auch zu Beratungszwecken oder für andere Servicedienstleistungen im Umfang von einigen Tagen oder wenigen Wochen?
Bereits jetzt ist Japan mit einem Handelsvolumen von 44 Milliarden Euro jährlich der zweitwichtigste Wirtschaftspartner Deutschlands in Asien. Das Freihandelsabkommen JEFTA wird dem bilateralen Handel der beiden Länder noch einmal einen kräftigen Schub verleihen. Kurzzeitige Mitarbeiterentsendungen werden damit in Zukunft immer wichtiger.
Informieren Sie sich im Webinar über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Aufgaben als entsendendes Unternehmen:
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Auslandsaufenthalten des Mitarbeiters.
- Muss im Vorfeld eine spezielle Arbeitserlaubnis/ein Arbeitsvisum eingeholt werden?
- Benötigt mein Mitarbeiter einen Anstellungsvertrag in Japan?
Im Anschluss des Webinars steht es Ihnen offen, Fragen an den Referenten zu stellen.
Zielgruppe:
Personal- und Projektleiter, Export-, Vertriebs-, Kunden- und Ländermanager, Sachbearbeiter.
Referent:
Ulrich Kirchhoff, LL.M., ARQIS Foreign Law Office in Tokio, Foreign Law Joint Enterprise with TMI Associates
Weitere Informationen zum Webinar finden Sie im Flyer und auf der Webseite der IHK Rhein-Neckar.
Kontakt
Maximilian Bernhardt
Tel.: 0621 1709-138
E-Mail: maximilian.bernhardt(at)rhein-neckar.ihk24.de