Pressemitteilung

Pressemitteilung: Vorteile für Deutschland – EU-Japan FTA tritt zum 1. Februar in Kraft

01.02.2019

01.02.2019 | Tokio – Die AHK Japan erwartet mit dem Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Japan und der Europäischen Union am 1. Februar einen deutlichen Aufschwung des deutsch-japanischen Handels. Der Vertrag stellt 97 % der EU-Exporte nach Japan zollfrei und beseitigt nicht-tarifäre Handelshürden. "Deutsche Unternehmen werden zu den größten Nutznießern des Abkommens gehören", erklärte Marcus Schürmann, Delegierter der Deutschen Wirtschaft und Geschäftsführer der AHK Japan. Die Zahl der aktuell 12.000 deutschen Unternehmen im Japan-Geschäft werde in den nächsten Jahren um einen zweistelligen Prozentsatz wachsen, weil das Abkommen gerade der deutschen Wirtschaft viele Vorteile bringe.

Frische Wachstumsimpulse

So fördert der Freihandelsvertrag nach Ansicht der EU-Kommission den Absatz jener Unternehmen, die bereits ein Japan-Geschäft aufgebaut haben. Das trifft besonders auf die deutsche Wirtschaft zu. Zugleich eröffnen sich Absatzchancen in jenen Branchen Japans, die traditionell auf das Ausland ausgerichtet sind. Dazu gehören Fahrzeuge, Chemie, Elektro, Maschinenbau, Medizintechnik und Pharmazeutika. In den gleichen Bereichen glänzt auch die deutsche Wirtschaft. Schon 2018 wuchsen die deutschen Exporte nach Japan um 9,2 % auf 2,9 Billionen Yen (23 Milliarden Euro). "Angesichts der leichten weltweiten Konjunkturschwäche tritt das Abkommen zu einem guten Zeitpunkt in Kraft und bringt Deutschland frische Wachstumsimpulse", meinte Schürmann.

Vielfältige Türöffner

Verbesserte Absatzchancen ergeben sich zum Beispiel in der Auto- und Automobilzulieferindustrie durch eine Angleichung an internationale Standards für Produktsicherheit und den Verzicht auf erneute Tests und Zertifizierungen für EU-Exporte. "Vorteil Deutschland" heißt es auch bei Maschinen. Japanische Hersteller produzieren vermehrt in der Heimat und errichten dort neue Fabriken mit hohem Automatisierungsgrad. Auch fallen die japanischen Zölle auf Chemieprodukte, Kunststoffe und Kosmetik weg. "Das Abkommen öffnet viele japanische Türen für deutsche Unternehmen", sagte Schürmann.

Neupotenzial im Bahn- und Agrarsektor

Für deutsche Unternehmen etwa aus den Bereichen Mess-, Regel- und Elektrotechnik lockt im privaten Eisenbahnsektor Japans ein erhebliches Neupotenzial, da der bisherige Sicherheitsvorbehalt beim Einkauf von Ausrüstungsteilen zum 1. Februar 2020 aufgehoben wird. Ihre Stärke kann die deutsche Wirtschaft auch bei verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten ausspielen. Aufgrund hoher Qualität und günstiger Preise verbessern sich die Absatzchancen deutscher Agrarprodukte in Japan durch den Wegfall der japanischen Zölle auf Käse, Wein und Schweinefleisch. Bei den Exporten von verarbeiteten Lebensmitteln nach Japan erwartet die EU ein Wachstum von 180 %.

Stärkung der Wertepartnerschaft

Die AHK Japan sieht in der raschen Ratifizierung des Abkommen ein wirtschaftspolitisches Signal. "In Zeiten der Handelskonflikte erweist sich Japan als wichtiger und verlässlicher Wertepartner für den regelbasierten Freihandel", betonte Schürmann. Nationalen Alleingängen setze Japan mehr Multilateralismus entgegen und engagiere sich dafür international, etwa beim kommenden G20-Gipfel Ende Juni im japanischen Osaka. Der jüngste Beweis sei die japanische Anerkennung der EU-Datenschutzrichtlinien. Daher komme dem Japan-Engagement der deutschen Wirtschaft noch eine weitere strategische Bedeutung zu, so Schürmann.

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