Formular für den Mitgliedschaftsantrag (Unternehmen)

Mitgliedschaft beantragen (Unternehmen)

Hinweise
- Bitte füllen Sie den Antrag auf Mitgliedschaft auf Englisch und, soweit möglich, auf Japanisch aus.
- Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.
- Bitte beachten Sie: „Beschreibung des Unternehmens” wird von uns nicht übersetzt. Sofern Sie keinen deutschen oder japanischen Text verfassen, wird auf beiden Seiten der englische Text veröffentlicht.
- Die Informationspflichten zur Datenverarbeitung und die Datenschutzerklärung der AHK Japan finden Sie am Ende des Formulars.
- Es wird dem Vorstand überlassen, den Mitgliedschaftsantrag von Kandidaten/innen ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
- Sollten Sie Fragen zum Antrag auf Mitgliedschaft haben, können Sie sich telefonisch oder per Mail an die angegebene Ansprechpartnerin wenden.
Mitgliederkategorie

Mitgliederkategorie*

Details zu den Mitgliederkategorien

Hier finden Sie die Details und Bedingungen zu den verschiedenen Mitgliederkategorien:

Membership Flyer (Englisch)

Name des Unternehmens
Adresse des Unternehmens
Kontaktdaten des Unternehmens
Unternehmensinformationen
Wenn Sie nicht berechtigt sind diese Daten preiszugeben, schreiben Sie bitte „keine Angabe“.

Angaben zum Geschäftsführer

Folgende Angaben sollen im Mitgliederverzeichnis aufgeführt werden (nur für Mitglieder sichtbar):*

Angaben zum Hauptansprechpartner

Hauptansprechpartner

Folgende Angaben sollen im Mitgliederverzeichnis aufgeführt werden (nur für Mitglieder sichtbar):

Weitere Ansprechpartner (Maximum zwei Personen)
Branche(n)
Beschreibung des Unternehmens
Das Logo des Unternehmens
Für deutsche Unternehmen in Japan: Informationen der Muttergesellschaft
Referenz

Warum haben Sie sich für eine Mitgliedschaft entschieden?

Wie sind Sie auf die Mitgliedschaft bei der AHK Japan aufmerksam geworden?

Kommentare und Fragen
Bestätigungsmail
Verständnisvereinbarung
Mit der Aufnahme als Mitglied stimmt der Antragsteller / die Antragstellerin der Satzung der AHK Japan zu. Es wurde verstanden und akzeptiert, dass der jährliche Mitgliedsbeitrag nach Eingang der von der AHK Japan ausgestellten Rechnung bezahlt werden muss. In Übereinstimmung mit der Satzung verlängert sich die Mitgliedschaft jedes Jahr automatisch.

Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft widerrufen wollen, müssen die AHK Japan darüber schriftlich drei Monate vor Ende des laufenden Kalenderjahres (bis zum 30. September) benachrichtigen. Die Mitgliedschaft endet daraufhin Ende Dezember.

Satzung

Hier finden Sie die Satzung der AHK Japan. 

Satzung der AHK Japan

Einverständniserklärung zur Satzung*

Datenschutzpolitik

Hier finden Sie alle Informationen zur Datenschutzpolitik der AHK Japan.

Datenschutzerklärung

Informationspflichten zur Datenverarbeitung

Einverständniserklärung zur Datenschutzpolitik*