Unternehmen aller Nationalitäten können bei uns Mitglied werden. Unser Fokus liegt dabei auf deutsch-japanischen Beziehungen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft und Ihren Mitgliedsantrag!
Mitgliederkategorien und Mitgliedsbeiträge
Nur Ordentliche Mitglieder haben:
- Ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
- Das Recht zur Wahl des Vorstandes
- Die Möglichkeit, für den Vorstand zu kandidieren
Beitragssätze für Ordentliche Mitglieder
Der jährliche Beitrag für Ordentliche Mitglieder richtet sich für Hersteller und Handelsgesellschaften nach dem individuellen Jahresumsatz. Bei Dienstleistern ist er abhängig von der Mitarbeiterzahl.
Mitgliedschaft beantragen
Um Mitglied der AHK Japan zu werden, füllen Sie online bitte den Aufnahmeantrag aus.
Nach Genehmigung durch den Vorstand wird Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail mit der Rechnung für den Mitgliedsbeitrag zugeschickt. Die Mitgliedschaft beginnt nach dem bestätigten Zahlungseingang Ihres Mitgliedsbeitrags.
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
Ein eventueller Austritt muss spätestens drei Monate vor Jahresende (bis zum 30. September) dem Vorstand gegenüber schriftlich mitgeteilt werden, und wird sodann mit Ende Dezember desselben Jahres wirksam.
Die Satzung der AHK Japan steht hier zum Herunterladen bereit: