Mitglied werden

Eine Mitgliedschaft bei der AHK Japan bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen. Wir bilden ein starkes und aktives Netzwerk, in dem sich unsere Mitglieder austauschen und neue Verbindungen knüpfen können. Unternehmen aller Nationalitäten können bei uns Mitglied werden. Unser Fokus liegt dabei auf deutsch-japanischen Beziehungen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft und Ihren Mitgliedsantrag!

Neuanmeldungs-Kampagne 2024

Melden Sie sich zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember als „Neues Mitglied” bei uns an und erhalten Sie für die gleiche Jahresgebühr von 70.000 Yen eine verlängerte Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 2025.

Um mehr über die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der AHK zu erfahren, folgen Sie bitte dem Link der Seite „Vorteile einer Mitgliedschaft”. Bei Fragen aller Art stehen Ihnen unsere Ansprechpartner auf der rechten Seite zur Verfügung.

Mitgliederkategorien und Mitgliedsbeiträge

Kategorie Voraussetzung Jährlicher Beitrag
Ordentliche Mitglieder
Ordentliches Mitglied Für alle Unternehmen und Organisationen in Japan (die genaue Staffelung der Beitragssätze finden Sie unten in der zweiten Tabelle). 200.000 Yen - 430.000 Yen
Außerordentliche Mitglieder
Mitglied außerhalb Japans Für Unternehmen und Organisationen ohne Rechtseinheit in Japan (Repräsentanzen ausgenommen). (Sollte ein Tochterunternehmen in Japan gegründet werden, wird die Mitgliedschaft zu „Ordentliches Mitglied“ hochgestuft.) 70.000 Yen
Neues Mitglied Für Unternehmen und Organisationen in Japan, die seit mindestens drei Jahren kein Mitglied der AHK Japan sind (gültig für ein Kalenderjahr). 70.000 Yen
Startup Mitglied Für Startups und Entrepreneure in Japan mit weniger als 10 Angestellten, die innerhalb der letzten fünf Jahre gegründet wurden (inklusive der Zeit, seit der sich Investoren beteiligt haben). (Die Startup Mitgliedschaft ist bis zu 5 Jahre nach dem Gründungsjahr gültig und wird danach automatisch zu „Ordentliches Mitglied“ hochgestuft.)  50.000 Yen
Gemeinnütziges Mitglied Für gemeinnützige und nicht-profitorientierte Organisationen. 50.000 Yen


Nur Ordentliche Mitglieder haben:

  • Ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
  • Das Recht zur Wahl des Vorstandes
  • Die Möglichkeit, für den Vorstand zu kandidieren

Beitragssätze für Ordentliche Mitglieder

Der jährliche Beitrag für Ordentliche Mitglieder richtet sich für Hersteller und Handelsgesellschaften nach dem individuellen Jahresumsatz. Bei Dienstleistern ist er abhängig von der Mitarbeiterzahl.

Hersteller und Handelsgesellschaften
(Jahresumsatz)
Dienstleister
(Mitarbeiteranzahl)
Jahresbeitrag
Weniger als eine Milliarde YenBis zu 30 200.000 Yen
Eine Milliarde bis 4,9 Milliarden Yen31 bis 50 300.000 Yen
Fünf Milliarden bis 49 Milliarden Yen51 bis 100 330.000 Yen
50 Milliarden bis 100 Milliarden YenMehr als 100400.000 Yen
Mehr als 100 Milliarden Yen —430.000 Yen

Mitgliedschaft beantragen

Um Mitglied der AHK Japan zu werden, füllen Sie online bitte den Aufnahmeantrag aus. Nach Genehmigung durch den Vorstand wird Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail mit der Rechnung für den Mitgliedsbeitrag zugeschickt. Die Mitgliedschaft beginnt nach dem bestätigten Zahlungseingang Ihres Mitgliedsbeitrags.

Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Ein eventueller Austritt muss spätestens drei Monate vor Jahresende (bis zum 30. September) dem Vorstand gegenüber schriftlich mitgeteilt werden, und wird sodann mit Ende Dezember desselben Jahres wirksam.

Die Satzung der AHK Japan steht hier zum Herunterladen bereit: Satzung

Formular für den Mitgliedschaftsantrag (Unternehmen)


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