Die EU-Delegation in Tokyo wies darauf hin, dass die japanischen Zollbehörden den Leitfaden für den Ursprungsnachweis für Importwaren aktualisiert und die Regeln für Importe gemäß dem EU-Japan Freihandelsabkommen separat veröffentlicht haben.
Auf diese Weise sollen Unterschiede in der Verfahrensweise nach den verschiedenen Freihandelsabkommen Japans (EU, TPP-11, Australien) erkennbar und Probleme bei der Abwicklung der Zollformalitäten vermieden werden.
Den Text, der in erster Linie eine Unterstützung für die japanischen Importeure sein dürfte, finden Sie in der PDF-Datei weiter unten und bisher nur in japanischer Sprache. Im Fall von Unklarheiten auf Seiten der japanischen Importeure könnten deutsche Exporteure auf diese aktualisierten Informationen verweisen.
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