Mit der Aufnahme als Mitglied stimmt der Antragsteller / die Antragstellerin der Satzung der AHK Japan zu. Es wurde verstanden und akzeptiert, dass der jährliche Mitgliedsbeitrag nach Eingang der von der AHK Japan ausgestellten Rechnung bezahlt werden muss. In Übereinstimmung mit der Satzung verlängert sich die Mitgliedschaft jedes Jahr automatisch.
Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft widerrufen wollen, müssen die AHK Japan darüber schriftlich drei Monate vor Ende des laufenden Kalenderjahres (bis zum 30. September) benachrichtigen. Die Mitgliedschaft endet daraufhin Ende Dezember.