Pressemitteilung

Pressemitteilung: Ein Jahr Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan

31.01.2020

EU-Export nach Japan zieht deutlich an / AHK Japan richtet Kompetenzstelle für die Agrarwirtschaft ein

31.01.2020 | Tokio – Das vor einem Jahr in Kraft getretene Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Japan hat die Zusammenarbeit beider Partner kräftig beflügelt. Dies bestätigen aktuelle Außenhandelsstatistiken sowie Beobachtungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Japan (AHK Japan).

Der Export der EU-Staaten nach Japan wuchs nach Angaben der EU-Kommission seit dem Inkrafttreten des Abkommens von Februar bis November 2019 um 6,6%. Gleichzeitig stiegen die Importe der EU aus Japan im gleichen Zeitraum um 6,3%. Verschiedene Branchen gehören zu den Nutznießern des Abkommens: So konnten Maschinenbauer den Absatz von elektrischen Maschinen in Japan um 16,4% erhöhen. Die Ausfuhren von Lederwaren wuchsen um 14%, die von Babykleidung gar um mehr als das Doppelte gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Stark profitierten auch Lebensmittel, deren Zölle durch das Abkommen weggefallen sind. Fleischwaren und Schweinefleisch aus der EU verzeichneten Zuwächse um 12%, der Export von tiefgekühltem Rindfleisch stieg gar um 221%. Der Absatz von europäischem Käse stieg um 7%, der von Butter um 47,8%. Auch europäische Getränke, Wein (plus 17,3%) und Spirituosen (plus 31,3%) konnten ihren Umsatz in Japan kräftig erhöhen.

Die AHK Japan fühlt sich durch die EU-Handelszahlen bestätigt. Die zentrale Stelle der deutschen Außenwirtschaft in Tokio erlebt seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens am 1. Februar 2019 einen deutlichen Aufschwung der deutsch-japanischen Wirtschaftsaktivitäten. „Das Interesse am japanischen Markt hat spürbar zugenommen. Wir erhalten im Vergleich zu früher doppelt so viele Anfragen aus Deutschland“, erklärte Marcus Schürmann, Delegierter der Deutschen Wirtschaft und Geschäftsführer der AHK Japan. Dazu gehören bereits in Japan aktive deutsche Unternehmen, die ihre Geschäfte weiter ausbauen wollen, wie auch solche, die von den neuen Rahmenbedingungen profitieren wollen.

Neue Kompetenzstelle für Ernährung und Agrarwirtschaft

Auch die deutsche Lebensmittelindustrie profitiert dank des Abkommens vom Wegfall der Zölle auf zahlreiche Frischeprodukte, darunter Käse, Wein und Schweinefleisch. Die AHK Japan baut daher eine Kompetenzstelle für Ernährung und Agrarwirtschaft in Tokio auf. Mit der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderten Stelle erhalten deutsche Unternehmen einen zentralen Ansprechpartner für alle Anfragen rund um den Einstieg in den japanischen Markt. „Mit der neuen Kompetenzstelle für Ernährung und Agrarwirtschaft können wir die deutsche Lebensmittelindustrie noch besser bei der Erschließung des japanischen Marktes unterstützen.“, sagte Schürmann.

Der Handelsvertrag stellt 97% der EU-Exporte nach Japan zollfrei und beseitigt nicht-tarifäre Handelshürden. "Deutsche Unternehmen sind sehr aktiv, die Vorteile des Abkommens für sich zu nutzen", sagte Schürmann. Das Abkommen verschafft den klassischen deutschen Exportbranchen wie Automobil, Chemie, Elektronik, Maschinenbau, Medizintechnik und Pharma neue Impulse. So sind die japanischen Zölle auf Chemieprodukte, Kunststoffe und Kosmetika weggefallen.

Japan als verlässlicher Partner

Von Vorteil für die deutsche Industrie ist, dass japanische Partner sehr zuverlässig und berechenbar sind. „Auf japanische Partner ist Verlass, das gilt sowohl für private als auch staatliche Akteure. Für deutsche Unternehmen im Asien-Geschäft ist Japan daher wie ein Fels in der Brandung“, betonte Schürmann.

Kontakt für die Presse

Communications
Deutsche Industrie- und Handelskammer in Japan (AHK Japan)
Tel.: +81(0)3 5276 8741
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