Aus der AHK Japan

Coronavirus (COVID-19): Hinweise für Geschäftsreisende nach Japan (26. März 2020)

26.03.2020

Japan verhängt ab 27.03., 00.00 Uhr japanischer Zeit ein Einreiseverbot für Nicht-Japaner aus 21 europäischen Staaten (einschließlich Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich, den Beneluxstaaten und Skandinavien). Allen Nicht-Japanern, die in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem dieser Länder geweilt haben und ihre Reise nach diesem Zeitpunkt antreten, wird die Einreise nach Japan nicht gestattet.

Allen deutschen Touristen wird dringend empfohlen, sich aufgrund wegfallender Flugverbindungen um eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland zu bemühen.

Im Moment gibt es NOCH kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland und in die EU. Das Rückholprogramm des Auswärtigen Amts für Deutsche gilt daher NICHT für Japan.

Direktflüge der Lufthansa-Gruppe, ANA (All Nippon Airways) und JAL (Japan Airlines) nach Deutschland wurden mangels Auslastung verringert. Mit weiteren Einschränkungen des Flugverkehrs ist zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur mit gültigem Aufenthaltstitel in Japan aufhalten dürfen. Für eine Verlängerung Ihres Visums wenden Sie sich bitte an die japanischen Behörden.

Bitte beachten Sie zudem die stets aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Japan. Darüber hinaus werden weitere Informationen auf der Homepage der deutschen Auslandsvertretungen veröffentlicht.

Das Infektionsrisiko in Japan ist nicht seriös einzuschätzen. Von einer hohen Dunkelziffer von Infektionen, bedingt durch die geringe Zahl durchgeführter Tests, ist auszugehen. COVID-19 Testmöglichkeiten gibt es weiterhin nur für bereits schwer erkrankte Personen (Symptome und 4 Tage hohes Fieber) und für Personen mit anderweitigem Anfangsverdacht (Kontakt zu Infizierten, Aufenthalte in Risikogebieten). In Abhängigkeit von der weiteren Ausbreitung des Virus ist damit zu rechnen, dass zusätzliche Maßnahmen (auch kurzfristig) seitens der japanischen Behörden in die Wege geleitet werden.

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Beachtung der Informationen im Merkblatt nCoV sowie der Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.

Die Flughäfen in Tokyo, Nagoya und Osaka informieren auf ihren jeweiligen Webseiten:

Bei Bedarf bieten folgende Stellen englischsprachige Unterstützung an:

The Japan National Tourism Organisation (JNTO), 24-Stunden-Hotline

Innerhalb Japans: 050-3816-2787
Aus dem Ausland: +81-50-3816-2787
Chatbot: Hier klicken (nur im Notfall)

Weitere Hinweise der JNTO zu COVID-19 sind hier in Englisch abrufbar. Die JNTO bietet ebenfalls Informationen in englischer Sprache zur medizinischen Versorgung an.

NHK World

Der Fernsehsender „NHK World“ bringt laufend Nachrichten und Hinweise in englischer Sprache.

Veranstaltungen und Termine

In Anlehnung an die Empfehlungen der japanischen Regierung wurden von der AHK Japan organisierte Veranstaltungen für den Monat März abgesagt. Diese werden nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Bitte beachten Sie, dass je nach Entwicklung der Situation weitere Veranstaltungen oder Terminvereinbarungen kurzfristig abgesagt werden müssen.

Infoblatt als PDF (Stand: 26. März 2020)

Publikationen zum Thema

Infoblatt als PDF (Stand: 26. März 2020)

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